Bei artenschutzrechtlichen Fragen im Rahmen von Abrissvorhaben, sowie Baumfällungen oder Gebäudesanierungen stehe ich Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Prinzipiell ist auch im Rahmen von Gebäudeabrissen eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. Eine Art-für-Art Betrachtung aller im Messtischblatt gelisteter Arten ist jedoch nicht zielführend.
Ein Beschränkung auf gebäudebewohnende Arten (Brutvögel und Fledermäuse) ist daher sinnvoll und vielfach gefordert.
Hierzu erfolgt eine detaillierte Objekt-Begehung.
Ideal ist eine Kontrolle während der Brut- oder Wochenstubenzeit. Oftmals erfolgt jedoch eine Beauftragung im Winterhalbjahr oder im zeitigen Frühjahr.
Der Aufwand für diese Untersuchungen ist so individuell, wie die Objekte selber.
Einmal ist ein Artenschutz-Kurzgutachten mit einer intensiven Begehung des Objekts ausreichend, im anderen Fall sind umfängliche Erfassungen und eine komplette artenschutzrechtliche Untersuchung oder vertiefende Erfassungen wie beispielsweise eine morgendliche Einflugkontrolle nötig.
Lassen Sie sich ein persönliches auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnittenes Angebot erstellen.
Im Zuge von Fällungs- und Rodungsmaßnahmen müssen Quartiere von streng geschützten Tierarten ausgeschlossen werden um eine Tötung einzelner Individuen zu vermeiden.
Zunächst werden die vorhandene Strukturen mittels Fernglas überprüft.
Eingehendere Untersuchungen führe ich mit einem Endsokop durch.
Zusätzlich verfüge ich über eine spezielle Baumhöhlenkamera mit der ich Höhlungen in bis zu 10 m Höhe ausfilmen kann.
Müssen die Höhlungen eingehender untersucht werden, kooperiere ich mit einem Baumkletterer und unterstüzte Ihn bei der fachlichen Beurteilung der Höhlungen.
Lassen Sie sich ein persönliches auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnittenes Angebot erstellen.