Ich stehe Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Artenschutzprüfung zur Verfügung und unterstüze Sie bei der Genehmigung Ihres Vorhabens.
Ihr kompetenter Ansprechpartner bei artenschutzrechtlichen Prüfungen, faunistischen Fachgutachten und Beratungen rund um das Thema Artenschutz in Bonn, Köln, dem Rheinisch-Bergischen Kreis, sowie dem Oberbergischen Kreis.
Die Artenschutzprüfung richtet sich nach der gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010.
Grundlage bildet das Bundesnatuschutzgesetz (BNatSchG). In den § 44 und § 45 BNatSchG ist der besonderen Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten geregelt. Im Paragraph 44 sind die Zugriffs- und Vermarktungsverbote geregelt. Paragraph 45 regelt die Ausnahmen.
Beide bilden die Grundlage der Artenschutzprüfung. Die Beachtung dieser Vorschriften ist Voraussetzung für die naturschutzrechtliche Zulassung eines Vorhabens.
Im Fokus stehen die sogenannten "planungsrelevanten Arten". Sie stellen eine naturschutzfachliche Auswahl für die Art-für Art-Betrachtung innerhalb einer ASP dar.
Die ASP ist 3-stufig angelegt.
Lassen Sie sich ein persönliches auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnittenes Angebot erstellen.